Private Krankenversicherung
Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Vertragsabschluss hängt hierbei vom Alter und Gesundheitszustand des Kunden ab. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden aufgrund des Lebensalters und der Krankheitsgeschichte sowie auch des Geschlechts berechnet. Grundsätzlich sollte man sich jedes Mitglied separat versichern. Das bedeutet bei einer Familie, dass man für Partner und Kinder jeweils einen separaten Vertrag abschließen muss. In diesem Fall steht dem Versicherungsanbieter immer frei ein einzelnes Mitglied abzuweisen, mit der Ausnahme, dass es um einen neugeborenen Säugling geht. Wer sich privat versichert, hat die Möglichkeit von zahlreichen Vorteilen zu profitieren. Die private Krankenversicherung setzt sich aus 5 Bausteinen zusammen:
- ambulanter Schutz – hierbei werden zum Beispiel die Kosten für einen Arztbesuch, Medikamente, Hilfsmittel wie zum Beispiel Brillen oder Heilmittel wie zum Beispiel Massagen übernommen.
- Stationärer Schutz – hierbei werden Kosten, die durch Unterbringung, Pflege und Versorgung im Krankenhaus entstehen, übernehmen.
- Zahnschutz – Übernahme von Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen.
- Pflegepflichtversicherung, die seit dem 01.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben ist. Angestellte bekommen einen Zuschuss von 50 % des Beitrages, höchstens aber 29,96 EUR monatlich. Häufig gibt es in diesem Fall lokale Unterschiede.
- Beitragsentlastung im Rentenalter – dieser Bestandteil ist seit dem Gesundheitsreformgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer muss beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife bezahlen. Während des Arbeitslebens wird dieser Mehrbetrag mit ca. 7 % verzinst angespart. Die Verwendung dieser Summe erfolgt dann zur Beitragsreduzierung im Rentenalter.
Da es zahlreiche Angebote mit unterschiedlichen Tarifen gibt, sollte man auch hier, wie bei allen Versicherungen, einen Versicherungsvergleich durchführen. Je nach Bedürfnissen ist es möglich, unterschiedliche Tarife für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen zu kombinieren. Bei einigen Tarifen gibt es auch eine Selbstbeteiligung, das bedeutet, dass die Versicherung erst dann eintritt, wenn die monatlichen oder jährlichen Arzt- und Medikamentenkosten höher werden als der Selbstbeteiligungsbetrag. Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Leistungen auch Obergrenzen zu vereinbaren, beispielweise Brillen bis höchstens 300 Euro. In diesen Fällen sind die Versicherungsprämien niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückgezahlt, falls die Leistung nicht beansprucht wurde. Die private Krankenversicherung kann man mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen.
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